In einem vom Gesundheitsministerium beauftragten Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht hat der Medizinrechtler Prof. Dr. Christof Stock sehr klar Stellung bezogen. Er kommt zu dem Schluss, dass

1. das Berufsbild des Heilpraktikers zu erhalten,
2. es genauer zu regeln und
3. auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis zu erhalten sei.

Das Gutachten dient als Vorlage für weitere Verhandlungen des Gesundheitsministeriums mit den Vertretungen der Ärzt*innen und approbierten Psycholog*innen zu den Veränderungen des Heilpraktikerwesens in Deutschland.

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Die diesjährige Jahrestagung wird vom 11.11. bis 14.11.2021 im Wilhelm-Kempf-Haus in Wiesbaden stattfinden. Wir freuen uns, dass alle Referentinnen und Referenten des Vorjahres ihre Teilnahme zugesagt haben, mit uns auf dieser Tagung die Behandlung psychosomatischer Schmerzen aus verschiedenen Perspektiven zu betrachten. Wir sind zuversichtlich, dass im November eine leibhaftige Begegnung wieder möglich sein wird.

Hier finden Sie das ausführliche Programm mit allen Infos.

Die Vorbereitungsgruppe
Anke Hamacher-Erbguth, Regina Schrack-Frank und Karin Schreiber-Willnow

 

Der EAKBT (Europäischer Arbeitskreis für Konzentrative Bewegungstherapie) wurde am 13. März mit Einstimmigkeit durch das BOARD-Meeting des EAP (European Association for Psychotherapy) reakkreditiert und behält somit den EWAO-Status (European Wide Accrediting Organizations) für weitere 7 Jahre.
Im Kommentar des EAP wird die KBT als bekannte und gut etablierte Methode mit langjähriger Erfahrung bewertet.

Wir freuen uns sehr!

 

 

Wegen der Corona-Pandemie können einige Weiterbildungsseminare nicht wie geplant stattfinden. Informieren Sie sich hier über das aktuelle Angebot.
Detaillierte Informationen zu den Veranstaltungen finden Sie unter "KBT-Methodik-Seminare" und unter "Theorie-Praxis-Seminare".

Der gemeinsame Bundesausschuss (gBA) legt in seiner "Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL)" verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen fest.

Die neue Richtlinie vom 1.1.2021 sieht KBT-Therapeut*innen verpflichtend als Bestandteil der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsteams in Deutschland vor.

Die Richtlinie finden Sie hier: pdfDokument herunterladen