In einem vom Gesundheitsministerium beauftragten Rechtsgutachten zum Heilpraktikerrecht hat der Medizinrechtler Prof. Dr. Christof Stock sehr klar Stellung bezogen. Er kommt zu dem Schluss, dass

1. das Berufsbild des Heilpraktikers zu erhalten,
2. es genauer zu regeln und
3. auch die sektorale Heilpraktikererlaubnis zu erhalten sei.

Das Gutachten dient als Vorlage für weitere Verhandlungen des Gesundheitsministeriums mit den Vertretungen der Ärzt*innen und approbierten Psycholog*innen zu den Veränderungen des Heilpraktikerwesens in Deutschland.

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