Außerordentliche Mitgliedschaft

Außerordentliches Mitglied kann werden, wer an mindestens zwei Kursen für KBT bei Zertifikatsinhaber*innen teilgenommen hat und Referenzen von zwei Ordentlichen Mitgliedern einreicht. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsstelle zu richten.

Laden Sie sich hier Ihren Antrag auf eine außerordentliche Mitgliedschaft herunter.

pdfAntrag auf außerordentliche Mitgliedschaft

Ordentliche Mitgliedschaft

Die ordentliche Mitgliedschaft kann beantragen, wer die Weiterbildung durchläuft und sowohl die 240 Stunden-Selbsterfahrungsgruppe, als auch das Zwischenkolloquium mit Erfolg absolviert hat.

Anhang herunterladen:

pdfAntrag auf ordentliche Mitgliedschaft

Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag beträgt 180 Euro/Jahr und wird im Einzugsverfahren erhoben.

Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages auf 100 Euro/Jahr kann auf schriftlichen Antrag bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres (unter Beifügung der amtlichen Nachweise) erfolgen für Arbeitslose, Sozialhilfeempfänger*innen und Student*innen.

Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können einen reduzierten Beitrag in Höhe von 50 Euro jährlich beatragen, sofern sie keine relevanten Einnahmen mehr durch die KBT erzielen. Der Antrag muss für das betreffende Jahr bis 28. Februar eingereicht werden.

Für Mitglieder des Österreichischen Arbeitskreises (ÖAKBT) und des Schweizer Arbeitskreises (CHKBT) gelten Sonderbedingungen. Für Mitglieder mit Doppelmitgliedschaft DAKBT/ÖAKBT bzw. DAKBT/CHKBT und Wohnsitz Österreich bzw. Schweiz beträgt der Mitgliedsbeitrag 90 Euro/Jahr.

Mitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen 2 Jahre im Verzug sind, werden aus dem DAKBT e.V. ausgeschlossen.

(Stand Januar 2014)

Die Vereinssatzung und Gebührenordnung zum Download

pdfSatzung des Deutschen Arbeitskreises für Konzentrative Bewegungstherapie

pdfGebührenordnung