Skip to main content

KBT verpflichtendes Element in Psychiatrie und Psychosomatik

Der gemeinsame Bundesausschuss (gBA) legt in seiner "Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL)" verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen fest.

Die neue Richtlinie vom 1.1.2021 sieht KBT-Therapeut*innen verpflichtend als Bestandteil der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsteams in Deutschland vor.

Die Richtlinie finden Sie hier: pdfDokument herunterladen