Der gemeinsame Bundesausschuss (gBA) legt in seiner "Richtlinie über die Ausstattung der stationären Einrichtungen der Psychiatrie und Psychosomatik mit dem für die Behandlung erforderlichen therapeutischen Personal (PPP-RL)" verbindliche Mindestvorgaben für die Personalausstattung in stationären psychiatrischen und psychosomatischen Einrichtungen fest.
Die neue Richtlinie vom 1.1.2021 sieht KBT-Therapeut*innen verpflichtend als Bestandteil der stationären psychiatrischen und psychosomatischen Behandlungsteams in Deutschland vor.
Die Richtlinie finden Sie hier: Dokument herunterladen