Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann werden, wer mindestens fünf Stunden Einzel- und acht Stunden Gruppenselbsterfahrung mit KBT bei Zertifikatsinhaber:innen absolviert hat und Referenzen von zwei ordentlichen Mitgliedern einreicht.
Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft
Ordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann beantragen, wer die KBT-Weiterbildung durchläuft und sowohl die 240-Stunden-Selbsterfahrungsgruppe, als auch das Zwischenkolloquium mit Erfolg absolviert hat.
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 210€ pro Jahr und wird im Einzugsverfahren erhoben.
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ist für Arbeitssuchende, Empfänger:innen von Bürgergeld und Studierende möglich.
Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungeneinen einen reduzierten Jahresbeitrag beatragen.
(Stand Januar 2025)
Weitere Infos
Satzung des Deutschen Arbeitskreises für Konzentrative Bewegungstherapie
Gebührenordnung