Außerordentliches Mitglied kann werden, wer mindestens fünf Stunden Einzel- und acht Stunden Gruppenselbsterfahrung mit KBT bei Zertifikatsinhaber:innen absolviert hat und Referenzen von zwei ordentlichen Mitgliedern einreicht.
Antrag auf außerordentliche Mitgliedschaft
Die ordentliche Mitgliedschaft kann beantragen, wer die KBT-Weiterbildung durchläuft und sowohl die 240-Stunden-Selbsterfahrungsgruppe, als auch das Zwischenkolloquium mit Erfolg absolviert hat.
Antrag auf ordentliche Mitgliedschaft
Der Mitgliedsbeitrag beträgt 210€ pro Jahr und wird im Einzugsverfahren erhoben.
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages ist für Arbeitssuchende, Empfänger:innen von Bürgergeld und Studierende möglich.
Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können unter bestimmten Voraussetzungeneinen einen reduzierten Jahresbeitrag beatragen.
(Stand Januar 2025)
Satzung des Deutschen Arbeitskreises für Konzentrative Bewegungstherapie