Mitgliedschaft und Satzung
Alle wichtigen Informationen für die Mitgliedschaft auf einen Blick.
Ordentliche Mitgliedschaft
Ordentliches Mitglied wird, wer die Weiterbildung durchläuft und sowohl die 240 Stunden-Selbsterfahrungsgruppe, als auch das Zwischenkolloquium mit Erfolg absolviert hat.
Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme.
Außerordentliche Mitgliedschaft
Außerordentliches Mitglied kann werden, wer an mindestens zwei Kursen für KBT bei ZertifikatsinhaberInnen teilgenommen hat und Referenzen von zwei Ordentlichen Mitgliedern einreicht. Der Aufnahmeantrag ist an die Geschäftsstelle zu richten. Die Mitgliederversammlung entscheidet über die Aufnahme.
Laden Sie sich hier Ihren Antrag auf eine außerordentliche Mitgliedschaft herunter.
Mitgliedsbeitrag
Der Mitgliedsbeitrag beträgt € 150,- und wird im Einzugsverfahren erhoben.
Eine Ermäßigung des Mitgliedsbeitrages auf € 100,- kann auf schriftlichen Antrag bis spätestens 28.02. eines jeden Jahres (unter Beifügung der amtlichen Nachweise) erfolgen für Arbeitslose, SozialhilfeempfängerInnen und StudentInnen.
Mitglieder ab dem 65. Lebensjahr können auf einmaligen Antrag vom Mitgliedsbeitrag befreit werden, sofern sie keine relevanten Einnahmen mehr durch die KBT erzielen. Der Antrag muss für das betreffende Jahr bis 28.Februar eingereicht werden.
Für Mitglieder des Österreichischen Arbeitskreises (ÖAKBT) und des Schweizer Arbeitskreises (CHKBT) gelten Sonderbedingungen. Für Mitglieder mit Doppelmitgliedschaft DAKBT/ÖAKBT bzw. DAKBT/CHKBT und Wohnsitz Österreich bzw. Schweiz beträgt der Mitgliedsbeitrag € 75.-.
Mitglieder, die mit ihren Beitragszahlungen 2 Jahre im Verzug sind, werden aus dem DAKBT e. V. ausgeschlossen.
(Stand November 2009)
Die Vereinssatzung zum Download
Satzung des Deutschen Arbeitskreises für Konzentrative Bewegungstherapie (DAKBT) e. V.

